Formen der Erwachsenenvertretung in Österreich (Sachwalterschaft)

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Eine ausgezeichnete Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass dieses Thema meist vernachlässigt wird und man im Ernstfall nicht ausreichend vorbereitet ist.

Betreuung und Pflege zu Hause

  1. Vorsorgevollmacht

Eine Person hält vorsorglich, also noch im Zustand ihrer vollen Entscheidungsfähigkeit fest, wer nach Verlust ihrer Handlungsfähigkeit für sie als Bevollmächtigter auftreten darf. Die Vollmacht wird erst Bedarfsfall („Vorsorgefall“) wirksam. Das Gericht wird bei einer Vorsorgevollmacht nur dann eingeschaltet, wenn sich die vertretene Person und die Vertreterin/der Vertreter im Hinblick auf eine medizinische Behandlung uneinig sind oder wenn es darum geht, den Wohnort dauerhaft ins Ausland zu verlegen.

  • Ernennung mehrerer Personen möglich
  • Errichtung/Eintragung: Notar, Rechtsanwalt, Erwachsenenschutzverein
  • Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) erforderlich
  • Befristung: unbefristet, kann jederzeit widerrufen werden (Widerruf als ÖZVV-Eintrag erforderlich)

  1. Gewählte Erwachsenenvertretung

Die gewählte Erwachsenenvertretung ist eine gänzlich neu eingeführte Vertretungsform. Sie ist für jene Fälle gedacht, in denen nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde. Hier entscheidet der Betroffene selbst seinen Vertreter, sofern die Auswirkungen für den Betroffenen noch einschätzbar sind. Als Vertreter kann eine nahestehende Person gewählt werden. Verwandtschaft ist dafür nicht Voraussetzung.

  • Ernennung mehrerer Personen für getrennte…

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